Zur aktuellen Wildschwein-Situation im Lerbachtal

Von Wolfgang Gärtner.

Das Thema: Wildschweine ist sehr umfangreich. Deshalb können ergänzend zum Thema noch einige weitere Informationen hilfreich sein.

Wildschwein (Sus scrofa) (c)Wikipedia

Schon seit längerer Zeit hat sich die Wildschwein-Plage im Lerbachtal mit vermehrten Wildschwein-Orgien an unterschiedlichen Bereichen des Ortes und der umliegenden Landschaft entwickelt. 



Verwüstungen auf dem Lerbacher Friedhof waren schon bisher immer wieder ein besonderes Ärgernis und verlangten unbedingt Gegenmaßnahmen mit wirksamen Einzäunungen.

In jüngster Zeit wurden die Wildschwein-Rudel aber immer unbekümmerter auch in anderen Ortsbereichen unterwegs und jetzt haben sie auch noch den Spielplatz am Hüttenteich verwüstet.

Jetzt hat man nun die Presse und das Fernsehen für die Berichterstattung über die angespannte, aktuelle Situation eingebunden. Denn die Zeit ist reif für eine Problembehandung, die wirksam und nachhaltig nur unter Beachtung einiger wichtiger Kenntnisse über diese Tierart gefunden werden kann.

Weitere Informationen über diese Tierart:

Die Bezeichnung „Schweine“ für die Säugetierfamilie ist altgermanischen Ursprungs. Entsprechend der Bezeichnung bei allen Schweinen heißen männliche erwachsene Tiere (Wild-)Eber und weibliche (Wild-)Sauen oder Säue. (…) Das Wort „Sau“ könnte von einer Lautmalerei des für die Tiere typischen Grunzlautes abgeleitet sein oder (…) bezieht sich ursprünglich auf die Gewohnheit der Tiere, die Erde aufzuwühlen.

Für Wildschweine haben sich bereits in alter Zeit weitere Begriffe eingebürgert(…) dies gilt in besonderer Weise für die weidmännische Sprache. (…) Ein starker Keiler ab dem fünften oder sechsten Lebensjahr wird in der Jägersprache als „Basse“ oder „Hauptschwein“ bezeichnet.

Die Bezeichnung Bache für das weibliche erwachsene Wildschwein ist (…) mit dem althochdeutschen Wort *bah– der Rücken eines Tieres bzw. die hieraus entnmmene Speckseite gemeint (vgl. engl. „back“ oder das französische, aus dem Deutschen entlehnte Wort „bacon“, „Speck“). Junge Wildschweine werden bis zum Alter von einem Jahr Frischlinge genannt, im zweiten Lebensjahr heißen sie in der Jägersprache Überläufer (…).

Eine Gruppe von mehreren Wildschweinen heißt Rotte, ein Begriff, dessen Wurzeln ins Mittelhochdeutsche übernommen wurde.

Das Wildschwein (Sus scrofa), jägersprachlich Schwarzwild (salopp auch Schwarzkittel) genannt, ist ein Paarhufer in der Familie der Echten Schweine und die Stammform des Hausschweins. Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet reicht von Westeuropa bis Südostasien. Durch Aussetzen in Nord- und SüdamerikaAustralien sowie auf zahlreichen Inseln ist es heute nahezu weltweit verbreitet. (…)

Lebensraum

Ursprüngliches Verbreitungsgebiet (grün) und Gebiete mit eingeführten Populationen (blau) (c) Wikipedia

Wildschweine passen sich unterschiedlichsten Lebensräumen an. Dazu trägt bei, dass sie ausgesprochene Allesfresser sind, die sich schnell neue Nahrungsnischen erschließen. Wildschweine haben durch ihre Fähigkeit, den Boden aufzubrechen, Zugang zu Nahrung, die anderen Großsäugern nicht zur Verfügung steht. Ihr kräftiges Gebiss kann sogar hartschalige Früchte wie Kokosnüsse aufbrechen. Sie sind außerdem ausgezeichnete Schwimmer und verfügen über eine gute Wärmeisolation, so dass sie sich auch an Feuchtgebiete anpassen können. (…)

Im klimatisch gemäßigten Mitteleuropa entwickeln Wildschweine die höchste Bestandsdichte in Laub- und Mischwäldern, die einen hohen Anteil an Eichen und Buchen haben und in denen es (…) wiesenähnliche Lichtungen gibt (…).

Wildschweine sind Allesfresser und sehr anpassungsfähig. In Mitteleuropa nimmt die Population vor allem durch den vermehrten Anbau von Mais stark zu und die Tiere wandern verstärkt in besiedelte Bereiche ein. (…)(c) Wikipedia

Rückgewinnung des Verbreitungsgebiets

Seit dem 20. Jahrhundert leben Wildschweine wieder in weiten Teilen ihrer ursprünglichen Verbreitungsgebiete (…)

Die Populationsentwicklung der letzten Jahrzehnte wird auch an den Jagdstrecken deutlich. So wurden in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2003 erstmals jeweils mehr als 500.000 Wildschweine erlegt. In den 1960er Jahren lag die jährliche Jagdstrecke noch bei unter 30.000 Tieren. (c) Wikipedia

Vordringen in den urbanen Lebensraum

Die Anpassungsfähigkeit der Wildschweine zeigt sich besonders deutlich in Berlin. Wildschweine haben sich dort die stadtnahen Wälder als Lebensraum erobert und dringen heute auch in die Vorstädte ein. (…)

Wildschwein-Rudel (Sus scrofa) (c) Wikipedia

Der Bestand an Wildschweinen rund um Berlin wird mittlerweile (Stand 2010) auf 10.000 Tiere geschätzt. (…) Sie dringen in die Gärten und Parks ein und richten dort zum Teil beträchtliche Schäden an. Sie durchstöbern auch Mülltonnen nach Essensresten. Die intelligenten Tiere registrieren sehr schnell, dass ihnen in Wohngebieten keine Bejagung droht, und werden gelegentlich sogar tagaktiv. (…) (c) Wikipedia

Notwendigkeit der Wildschweineindämmung

In den letzten Jahren und Jahrzehnten ist ist die Anbaufläche von Mais und Raps stark gewachsen und nimmt mittlerweile zehn Prozent der Bundesfläche ein. Damit sind die landwirtschaftlichen Futterquellen in den letzten 50 Jahren um das 26fache gestiegen. (…) Der hoch stehende Mais bietet Schutz und ausreichend Nahrung, sodass sich die Schwarzkittel stark vermehren können. Experten sprechen inzwischen sogar von einer Vermehrungsrate von bis zu 360%. Dies bedeutet, dass sich, ohne den Eingriff von Jägern, die Zahl der Wildschweine von beispielsweise 1000 Tieren in einem Jahr auf ca. 3600 im Folgejahr erhöhen würde. Seuchengefahr steigt damit bedenklich. Besonders gefährlich gestaltet sich die Schweinepest, (…) Daraus folgt die Notwendigkeit, den Wildschweinbestand zu reduzieren. (c) jagd1.de
mehr im Detail unter: https://jagd1.de/magazin/erntejagd-gleich-effektive-wildschweinjagd

Jagdrecht (c) Jagd1 Das Magazin

WALD- UND JAGDRECHT: RECHTLICHE GRUNDLAGEN UND VORGABEN

Die Jagd hat in Deutschland eine sehr lange Tradition und findet noch immer auf Bundesebene viele Anhänger. Während mittlerweile unter Einhaltung des Jagdrechtes jeder in Deutschland jagen gehen darf, war das vor 150 Jahren noch anders. Damals war die Jagd dem Adel vorbehalten. Er durfte sowohl auf eigenen Flächen als auch in den Waldgebieten anderer jagen. Heute ist das Jagdgebiet dagegen sowohl an das Revier als auch an Eigentumsrechte gebunden.

Noch immer hält sich die Annahme wacker, dass jeder Waldbesitzer auch tatsächlich in seinem Wald jagen darf. Dem ist aber nicht so. Das Wald- und Jagdrecht sieht klar einen umfassenden Tierschutz vor. Eine Jagd ist demnach nur erlaubt, wenn es sich um einen offiziell ausgewiesenen Jagdbezirk handelt und wenn ein entsprechender Jagdschein vorhanden ist. Ohne Jagdschein handelt es sich um Wilderei und damit um eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden kann.

WER DARF IN MEINEM WALD JAGEN?

Das deutsche Jagdrecht regelt ganz genau, wer im Wald jagen gehen darf und wer nicht.

Hochsitzjagd (c) Jagd1 Das Magazin

Eine Jagderlaubnis liegt grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen vor:

  • In der Bundesrepublik ist die Jagderlaubnis immer auch an einen Jagdschein gebunden. Das heißt: Ohne diesen darf eine Jagd auch nicht stattfinden.
  • Waldbesitzer dürfen in ihrem eigenen Wald jagen, wenn es sich um einen ausgewiesenen Jagdbezirk handelt und sie über einen aktuell gültigen Jagdschein
    verfügen.
  • Fremde Jäger dürfen nur dann im Wald jagen, wenn sie das Jagdrevier beim Waldbesitzer gepachtet haben und einen gültigen Jagdschein vorlegen können.

OHNE JAGDSCHEIN KEIN JAGDRECHT

Die Pacht eines Jagdbezirks allein reicht als Berechtigung für das Jagen in Deutschland nicht aus. Generell müssen beim Jagen die Grundgesetze der Weidgerechtigkeit, des Natur-, Tier- und Artenschutzes berücksichtigt werden.(…)

WO DARF DIE JAGD NICHT AUSGEÜBT WERDEN?

An und für sich ist die Jagd in Deutschland flächendeckend erlaubt, allerdings nur in sogenannten Jagdbezirken. Diese werden von der Jagdaufsichtsbehörde festgelegt und sind konsequent einzuhalten. Doch was heißt das? Es gibt klare Vorgaben, welche Waldgebiete überhaupt als Jagdbezirke infrage kommen. Dabei gilt:

  • In befriedeten Gebieten ist die Jagd in Deutschland generell verboten. Dazu gehören Ortschaften ebenso wie Bereiche, in denen sich Gebäude befinden oder Friedhöfe. Es gibt hier nur selten Ausnahmen.
  • Auch an allen Orten, die der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit dienen, ist die Jagd untersagt.
  • Des Weiteren darf die Jagd in einem Umkreis von 300 m um Futterstellen, die für Schalenwild eingerichtet wurden, nicht durchgeführt werden. Ausgenommen ist hier lediglich das Schwarzwild.
  • Auch Naturschutzgebiete sind generell jagdfreie Zonen. Hier gibt es auch keine Ausnahmen.
  • Auf die Jagd muss außerdem nahe der Reviergrenze konsequent verzichtet werden.

WELCHE GESETZE SIND IM JAGDRECHT RELEVANT?

Das Jagdrecht ist ein ausgesprochen komplexes Rechtsgebiet, auf das verschiedene Gesetze Einfluss nehmen. Daher lohnt es sich für Jäger generell, sich von einem spezialisierten Anwalt in unklaren Themen beraten zu lassen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird das Jagdrecht aktuell auf zwei Ebenen geregelt. Zum einen muss hier das BJagdG genannt werden, also das Bundesjagdgesetz. Zum anderen hat aber auch jedes Bundesland sein eigenes Jagdgesetz. (…) (c) Jagd1

WILDSCHÄDEN – NICHT NUR EIN JURISTISCHES PROBLEM

Während ein Wildunfall finanziell durch die Haftpflichtversicherung (bei Schäden an einem weiteren Fahrzeug) oder durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung (bei Schäden am eigenen Auto) abgesichert ist, sieht das bei einem Wildschaden wiederum anders aus. Denn hier geht es nicht nur um den vordergründig finanziellen Schaden, sondern auch um das Verhältnis zwischen Jagdgenossenschaften bzw. Jägern und den geschädigten Landwirten. (…) Es gilt also, wenn möglich, Wildschäden an land- oder forstwirtschaftlichen Flächen oder Privatgrundstücken von vornherein zu vermeiden. Ein bereits entstandener Schaden sollte so schnell wie möglich reguliert werden, damit keine zusätzlichen Folgeschäden entstehen… (c) Jagd1

WILDSCHÄDEN IN DER LANDWIRTSCHAFT

Ein auf landwirtschaftlich genutzten Flächen entstandener Schaden kann ebenfalls recht unterschiedlich aussehen. …Zu wesentlich massiveren Schäden durch Wild kommt es, wenn Schwarzwild frisches Getreidesaatgut oder auch Saatkartoffeln ausbuddelt und frisst.

Auch Weide- und Wiesenschäden gehören zu den klassischen Wildschäden. Denn die Wildschweine suchen dort gerne nach Mäusen und den raupenähnlichen, eiweißreichen Engerlingen. Um die unter der Erde befindlichen Tiere ausfindig zu machen, zerwühlen sie das Erdreich und zerstören so große Weide- und Wiesenflächen. Immer häufiger hört man auch davon, dass Wildschweine in am Rande eines Wohnortes gelegene Schrebergärten einbrechen und dort eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Hierbei darf man jedoch nicht vergessen, dass es schließlich zuerst der Mensch war, der immer mehr in das Tierreich eingedrungen ist – und nicht umgekehrt. So gesehen ist ein Wildschaden immer ein Zeichen dafür, dass der natürliche Lebensraum der Tiere entweder zu knapp bemessen ist oder aber zu manchen Zeiten nicht ausreichend Nahrung hergibt.. (c) Jagd1

VERMEIDBARE WILDSCHÄDEN: VORBEUGEN IST PFLICHT

Sowohl Landwirte als auch Forstunternehmer und Jagdpächter sind angehalten, Wildschäden nach Möglichkeit zu vermeiden. Hierfür ist eine lückenlose Kommunikation und Zusammenarbeit notwendig. Der Jäger sorgt mit seiner gezielten Bejagung dafür, dass sich entsprechende Tierarten nicht unkontrolliert ausbreiten. Er ist zudem beim Einzäunen möglicher Schadflächen behilflich. Arbeiten alle Beteiligten Hand in Hand zusammen, können zahlreiche Wildschäden vermieden werden.. (c) Jagd1

WICHTIG: Für Landwirte, die einen durch Wild entstandenen Schaden entdecken, gilt eine Frist von 10 bis 14 Tagen, um diesen zu melden. Lässt der Landwirt diese Frist verstreichen, ist er nicht mehr schadensersatzberechtigt. Für forstwirtschaftlich genutzte Flächen gilt, dass diese zweimal jährlich begutachtet und auf mögliche Wildschäden hin kontrolliert werden müssen. Landwirte müssen ihre Felder, je nach Schadenshäufigkeit, wöchentlich bis monatlich einmal kontrollieren.. (c) Jagd1

WER KOMMT FÜR DEN WILDSCHADEN AUF?

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zum Wildschaden, sind Forstunternehmer oder Landwirt entsprechend zu unterstützen, indem der Schaden finanziell ausgeglichen wird. Sind keine anderweitigen Sonderregelungen getroffen, haftet die Jagdgenossenschaft für den entstandenen Schaden und muss diesen entsprechend ersetzen.

Ein Pachtvertag zwischen Jagdpächter und Verpächter kann jedoch auch individuelle Regelungen beinhalten. Diese können recht unterschiedlich gestaltet sein, wie man aus den folgenden Möglichkeiten ersehen kann:

  • Erstattung des gesamten Schadensbetrages durch den Jagdpächter
  • Der Jagdpächter entrichtet einmal jährlich oder pro Quartal eine feste Pauschale, aus der etwaige Schäden bezahlt werden
  • Zahlung des angefallenen Wildschadens bis zu einem vorher abgesprochenen Deckelungsbetrag durch den Jagdpächter
  • Jagdpächter und Jagdgenossenschaft teilen sich gemeinsam die Verantwortung und damit die anfallenden Kosten. (c) Jagd1

WILDSCHADEN ENTDECKT? DAS RICHTIGE VORGEHEN

Das Bundesjagdgesetz besagt, dass bei einem neu entdeckten Wildschaden vorerst Gemeinde und Jagdgenossenschaft informiert werden müssen. … (c) Jagd1

Aber einen weiteren Bereich gibt es in diesem Zusammenhang auch noch!
Wildfleisch steht auch als Delikatesse auf manchen Speisekarten!

Wildfleisch (c) Jagd1 Das Magazin
Wildfleisch (c) Jagd1 Das Magazin

Wildfleisch hat sich in den letzten Jahren zunehmend als beliebte Wahl für ernährungsbewusste Verbraucher etabliert. Abseits der konventionellen Fleischquellen bietet Wildfleisch nicht nur einen einzigartigen Geschmack, sondern bringt auch zahlreiche gesundheitliche Vorteile mit sich. In diesem Blogbeitrag werden wir einen genaueren Blick darauf werfen, was Wildfleisch so gesund macht. (c) Jagd1 Das Magazin

Hier einige Rezepte auf: https://jagd1.de/magazin/?s=wildschwein+rezepte

Wie und wann wird dieses natürliche Dauer-Problem mit Wildschweinen im Lerbacher Bereich ausreichend eingedämmt werden können?

Beste Grüße
Wolfgang Gärtner
03.2025

Kommentare

Eine Antwort zu „Zur aktuellen Wildschwein-Situation im Lerbachtal“

  1. Avatar von Wolfgang Gärtner

    —-und wer gibt noch seinen Senf (zu den Rezepten) dazu?

Schreibe einen Kommentar zu Wolfgang Gärtner Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert